Haftungsfreistellung

Kindern ist der Besuch des Indoor Kinderspielparks Tobolino nur in Begleitung Erwachsener bzw. aufsichtsberechtigter Personen gestattet.

Eine Ausnahme hiervon ist bei Kindern möglich, die mindestens 8 Jahre alt sind und für deren Besuch der Erziehungsberechtigte bzw. Aufsichtspflichtige eine Haftungsfreistellung ausgefüllt und unterschrieben hat.

In jedem Fall bleibt die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten bzw. begleitenden Erwachsenen bestehen!
Bitte beachten Sie, eine Haftungsfreistellungserklärung ist NICHT gültig an Wochenenden und Feiertagen und bei Anweisung des Kassenpersonals.

Diese Erklärung gilt dauerhaft bis zum ausdrücklichen Widerruf. Dieser muss in schriftlicher Form gegenüber Tobolino erfolgen.

Download des Vordrucks "Haftungsfreistellung"

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